Infos und Termine zum Übergang in Klasse 5
des Kultusministeriums:
Vorbehaltlich der Annahme der neuen gesetzlichen Regelungen durch den baden-württembergischen Landtag wird die Grundschulempfehlung neu ausgerichtet. Das Aufnahmeverfahren stützt sich dabei auf wissenschaftliche Kriterien und bietet eine bessere Orientierung mittels eines landesweit einheitlichen Verfahrens. Mit der Rückkehr zu G9 bekommt die Grundschulempfehlung für die Gymnasien eine neue Verbindlichkeit. Voraussetzung für die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in das allgemein bildende Gymnasium ist:
- die Empfehlung für das allgemein bildende Gymnasium als Ergebnis der pädagogischen Gesamtwürdigung auf Grundlage der in Klasse vier erreichten Noten (Durchschnitt Deutsch und Mathematik 2,5 und kein Fach schlechter als 3,0)
- die Teilnahme an einer Kompetenzmessung (Weiterentwicklung Kompass 4) zur Überprüfung der fachlichen und überfachlichen Kompetenz
- sowie die Entscheidung der Eltern für diese Schulart („zwei-aus-drei-Regel“).
Sind diese Voraussetzungen für den Zugang zum Gymnasium nicht erfüllt, kann die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium aufgrund des Ergebnisses eines Potenzialtests erfolgen, der an einem Gymnasium durchgeführt wird.