1a) Antrag auf Beurlaubung für mehr als 2 Tage bzw. direkt vor oder nach den Ferien bei der Schulleitung:
Den Antrag können Sie sich unten herunterladen und ausgefüllt an das Sekretariat senden. Ihr Antrag muss von der Schulleitung genehmigt werden!
Beachten Sie bitte vor dem Ausfüllen unbedingt die folgenden Hinweise:
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Ihre Begründung muss sich auf einen in §4 der Schulbesuchsverordnung angeführten Beurlaubungsgrund beziehen. Sie finden diese im Anhang des Beurlaubungsformulars.
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Eine Beurlaubung ist nur in DRINGENDEN Ausnahmefällen möglich.
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Reisetermine stellen keine Ausnahmefälle dar und werden als solche nicht anerkannt. Die Genehmigung einer Beurlaubung kurz vor oder nach den Ferien ist nicht vorgesehen. Die Schulleitung bittet Sie deshalb, Ihre Urlaubsplanung mit den Ferienzeitregelungen abzustimmen.
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Aus der Schulbesuchsverordnung kann KEINE Vorverlegung des Urlaubs oder eine Verlängerung der Ferien abgeleitet werden.
1b) Antrag zur Befreiung bei der Klassenlehrkraft bis zu 2 Tage:
Bei Befreiungen bis zu 2 Tagen, die nicht direkt vor/nach Ferien liegen, wenden Sie sich bitte mit einer schriftlichen formlosen Anfrage an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes!