AG-Vereinbarungen

Auf folgende Vereinbarung möchten wir, aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen, an dieser Stelle nochmal besonders hinweisen:

  • Bitte melden Sie Ihr Kind nur für eine AG an, wenn es wirklich am Thema interessiert ist.
  • Seitens der Schule gibt es bei AG-Ausfall keine Betreuung.
    Wir benachrichtigen Sie, sofern uns die AG-Leiter vor Abwesenheit rechtzeitig in Kenntnis setzen, per Elternpost oder Mail. Bei kurzfristigen Absagen der AG-Leiter müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Kind nach Unterrichtsende, ohne vorherige Benachrichtigung durch unser Sekretariat, nach Hause kommt. Dasselbe gilt auch, wenn Ihr Kind den Ablauf der AG durch sein Verhalten derart stört, dass ein weiterer Verbleib für andere AG-Teilnehmer/innen untragbar ist.
  • Kinder, die sich wiederholt nicht an Regeln / Absprachen der AG-Leiter/innen halten und durch ihr Verhalten den AG-Ablauf stören, können vom weiteren Besuch der AG ausgeschlossen werden. Der Teilnahmebeitrag kann in solchen Fällen nicht zurückbezahlt werden.
  • Bei zahlungspflichtigen AG-Angeboten fällt der Teilnahmebeitrag auch dann an, wenn seitens der Kinder AG-Termine versäumt werden.
  • Sollten AG-Termine, aufgrund von Erkrankung oder Abwesenheit der AG-Leiter, überdurchschnittlich oft nicht stattfinden können, wird der AG-Beitrag anteilig zurückbezahlt.
  • Eine Rückzahlung des Teilnahmebeitrags bei vorzeitiger Abmeldung ist nicht möglich.